Samstag, 27.07.2024

Streit um Wurstverpackung: OVG NRW verhandelt Klage

Tipp der Redaktion

Thomas Fischer
Thomas Fischer
Thomas Fischer ist ein investigativer Journalist, der mit seiner Hartnäckigkeit und seinem scharfen Verstand gesellschaftliche Missstände aufdeckt.

Der Streit um die Füllmengenprüfung von Wurstverpackungen beschäftigt das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW. Es geht um die Frage, ob nicht essbare Teile einer Wurst, wie die Hülle und Verschlussclips, beim Wiegen für das auf der Verpackung angegebene Gewicht mitgerechnet werden dürfen. Bei der Füllmengenprüfung wurden 2,3 Gramm zu wenig bei ‚Geflügel-Leberwurst fein‘ und 2,6 Gramm zu wenig bei Schmierleberwurst festgestellt. Dies führte zum Verbot des Verkaufs der betroffenen Fertigpackungen durch die Behörden. Die Berufung gegen dieses Verbot wird vor dem Verwaltungsgericht in Münster verhandelt. Die Auslegung der Lebensmittelinformationsverordnung ist dabei ein strittiges Thema, das die Richter nun klären müssen. Es geht um die Frage, ob Verschlussclips und andere nicht essbare Teile als Teil der Nennfüllmenge gelten. Oberste NRW-Verwaltungsrichter müssen ihre Sicht teilen und entscheiden, ob nicht essbare Teile bei der Nennfüllmenge mitgerechnet werden dürfen.

Weitere Nachrichten

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuelle Nachrichten