Die Bundesregierung plant, Asylverfahren in Dritt- und Transitstaaten außerhalb der EU abzuwickeln. Dabei wurden Modelle zur Auslagerung von Asylverfahren diskutiert, um die Herausforderungen im Asylsystem anzugehen. Ein Beschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber wurde ebenfalls gefasst, um die finanzielle Unterstützung effizienter zu gestalten.
Im Fokus steht auch die kontroverse Debatte über Abschiebungen von Schwerstkriminellen und islamistischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien. Die Bundesländer drängen auf konkrete Schritte, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Anreiz für Asylbewerber, nach Deutschland zu kommen, zu senken.
Es wird darüber diskutiert, Asylverfahren in Drittstaaten wie Ruanda oder Albanien durchzuführen. Die Frage nach der Höhe des Bargeld-Betrages für Asylbewerber ist ebenfalls Gegenstand der Debatte, um faire Bedingungen zu schaffen.
Wichtige offene Fragen sind noch zu klären, insbesondere in Bezug auf direkte Gespräche mit Afghanistan und Syrien. Die Diskussion über die Auslagerung von Asylverfahren bleibt kontrovers und erfordert weitere Klärung.