Mit einer Änderung des Baugesetzbuches will Köln Planungen für Wohnungsbauvorhaben schneller möglich machen. Die Novelle durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27. Oktober 2025 gibt Kommunen neue Instrumente, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Projekte auf geeigneten Flächen zügiger zu schaffen. Die Stadtverwaltung kündigt an, den Rat zeitnah über Leitlinien für die Anwendung des Bau Turbo zu informieren.
Was die Gesetzesänderung vorsieht
Die Novelle des Baugesetzbuches erweitert die Handlungsspielräume von Kommunen bei der Vorbereitung von Bauvorhaben. Nach Angaben der Verwaltung sollen damit Verfahren verkürzt werden, sodass schneller Baurecht geschaffen und der Bau von Wohnungen ermöglicht werden kann. Konkret nennt die Stadt die Möglichkeit, planungsrechtliche Entscheidungen auf geeigneten Flächen zügiger herbeizuführen.
Vorgeschlagene Praxis in Köln
Die Verwaltung will den zuständigen Gremien des Rates eine Beschlussvorlage mit klaren Leitlinien vorlegen. Nach dieser Vorlage soll die Verwaltung künftig die Befugnis erhalten, Wohnungsbauvorhaben, die den städtebaulichen Zielen der Stadt entsprechen, zustimmend zu behandeln. Ziel ist es, durch diese Praxis Verfahrenszeiten zu reduzieren und die Umsetzung von Projekten zu beschleunigen.
Oberbürgermeister Torsten Burmester erklärte, das neue Instrument sei ein Beitrag zur Bewältigung der Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Er sagte: „Mit dem Bau Turbo haben wir ein weiteres Instrument, einer der wesentlichen Herausforderungen unserer Gegenwart zu begegnen: der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Wir werden dieses Instrument umfassend nutzen, um schneller Planungsrecht zu schaffen und dadurch den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu ermöglichen.“
Weitere Informationen
Die Stadt verweist auf weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Dort sind Details zur Umsetzung des Wohnungsbau Turbo und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen verfügbar.
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