Die aktuellen Steuerregelungen bieten die Möglichkeit, private Computer in der Steuererklärung geltend zu machen. Seit 2021 gibt es neue Regelungen und Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln wie Computer, Tablets und Zubehör.
Wichtige Details und Fakten:
- Früher galt eine Abschreibungsgrenze von 952 Euro für Computer.
- Seit 2021 können Computer und Peripheriegeräte im Jahr der Anschaffung vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
- Tablets ab einer bestimmten Größe sind ebenfalls absetzbar.
- Es gibt Steuervorteile, aber auch potenzielle Nachteile bei schneller Abschreibung.
- Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber bezahlt hat, sind nicht absetzbar.
- Azubis und Studenten können ebenfalls Arbeitsmittel von der Steuer absetzen, müssen aber den privaten Anteil abziehen.
Es ist essentiell, die aktuellen Steuerregelungen zu kennen und die Nutzung von Arbeitsmitteln ordnungsgemäß zu dokumentieren, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen und Nachteile zu vermeiden.