In Nordrhein-Westfalen wird ein dauerhafter Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder gefordert, nachdem alle rechtlichen Möglichkeiten erschöpft sind. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Schutz der geflüchteten Jesiden vor Verfolgung zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des Völkermords an Jesiden im Nordirak.
Bereits durch einen Erlass hatte NRW einen Abschiebestopp für jesidische Frauen und Kinder verhängt. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der grausamen Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Jahr 2014, bei denen mehr als 5000 Jesiden im Irak ermordet wurden. Der Bundestag hat diese Verbrechen als Völkermord anerkannt, jedoch bleiben jesidische Frauen und Kinder weiterhin ernsthaften Gefahren ausgesetzt.
NRW appelliert nun an den Bund, Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Jesiden zu treffen und einen dauerhaften Abschiebestopp zu gewährleisten. Es wird betont, dass NRW keine rechtlichen Möglichkeiten mehr hat, Abschiebungen zu stoppen, und dass die Sicherheit dieser schutzbedürftigen Gruppe höchste Priorität haben sollte.