Recklinghausen startet grabenlose Kanalsanierung in mehreren Wohnstraßen

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Die Stadt Recklinghausen will in den kommenden Wochen Kanalabschnitte in mehreren Wohnstraßen sanieren. Die Arbeiten erfolgen ohne Straßenaufbruch und nutzen Robotertechnik und das Schlauchlinerverfahren. Die Maßnahmen beginnen Ende dieser Woche in einem ersten Abschnitt und werden ab der zweiten Juniwoche an weiteren Stellen fortgesetzt.

Umfang und Zeitplan

Ende dieser Woche, in der 22. Kalenderwoche, starten Arbeiten in der Lippestraße, Weichselstraße, Moselstraße und Forellstraße. Dort sind insgesamt 24 Kanalabschnitte für eine Erneuerung mit dem Schlauchlinerverfahren vorgesehen: zwei Abschnitte in der Lippestraße, drei in der Weichselstraße, fünf in der Moselstraße und 14 Abschnitte in der Forellstraße.

Ab der zweiten Juniwoche, in der 24. Kalenderwoche, folgen Maßnahmen in der Brückenstraße, Leusbergstraße, Marienstraße und Neustraße. In diesem zweiten Abschnitt sollen 19 Kanalabschnitte saniert werden: drei Abschnitte in der Brückenstraße, fünf in der Leusbergstraße, ein Abschnitt in der Marienstraße und zehn Abschnitte in der Neustraße.

Verwendete Technik und Arbeitsablauf

Die Sanierungen werden mithilfe von Robotertechnik und dem Schlauchlinerverfahren durchgeführt, ein Verfahren, das ohne das Ausheben von Baugruben auskommt. Vor und nach den eigentlichen Sanierungen sind jedoch umfangreiche Reinigungsarbeiten und wiederholte Videoinspektionen der Kanäle erforderlich. Diese Vor- und Nacharbeiten sowie die Sanierung selbst werden von Fachfirmen im Auftrag der Stadt ausgeführt.

Auswirkungen auf Verkehr und Anwohner

In den Arbeitsbereichen sind je nach örtlicher Situation zeitlich begrenzte Teilsperrungen bis hin zu Vollsperrungen möglich. Für Fahrzeuge, Geräte und Material wird unmittelbar an den Sanierungsstellen Platz benötigt. Die Stadt bittet deshalb darum, während der Maßnahmen nicht über Schachtdeckeln zu parken, damit die Kanäle zugänglich bleiben.

Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge bleibt gewährleistet. Für Anwohnerinnen und Anwohner kann die Zufahrt zu den Häusern unter Umständen für kurze Zeit nicht möglich sein. Über mögliche Einschränkungen werden die Betroffenen im Vorfeld informiert.

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