Änderung des Grundgesetzes: Kinderrechte und Klimaschutz im Fokus

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Thomas Fischer
Thomas Fischer
Thomas Fischer ist ein versierter Journalist, der sich auf Politik und Wirtschaft konzentriert. Mit seiner präzisen Schreibweise und seinem umfassenden Wissen bereichert er die Berichterstattung des Ruhrpott Kurier.

Das Grundgesetz, das zum Jubiläum diskutiert wird, steht im Zeichen der Modernisierung. Die geplante Verpflichtung zum Klimaschutz, die Stärkung sozialer Rechte, die Verankerung von Kinderrechten, die Diskussion um das Wahlalter 16, das Staatsziel Sport und Kultur sowie die Streichung des Begriffs ‚Rasse‘ aus Artikel 3 stehen im Fokus. Es gibt bereits 67 Nachbesserungen am Grundgesetz, und 122 der 203 Grundgesetzartikel wurden geändert.

Das Grundgesetz wurde bereits 67 Mal nachgebessert, und 122 der 203 Grundgesetzartikel wurden geändert. Seit der Verabschiedung 1949 ist es ein dynamisches Dokument, das den gesellschaftlichen Wandel widerspiegelt. Unter anderem wurde 1956 die Wehrverfassung zur Aufstellung der Bundeswehr ergänzt, 1992 wurde das Grundrecht auf Asyl eingeschränkt und der heimliche Lauschangriff erlaubt. Nach der Wiedervereinigung wurde der einschlägige Artikel 23 durch das Ziel der europäischen Integration ersetzt. Nun stehen weitere Verfassungsänderungen an, die von der Ampel-Koalition vorangetrieben werden. Dazu gehören die Verankerung von sozialen Rechten und Kinderrechten. Die Union zeigt sich hingegen skeptisch gegenüber diesen Plänen.

Das Grundgesetz steht zum Jubiläum im Fokus, und die Diskussion über Verfassungsänderungen ist lebhaft. Es bleibt eine Dauer-Aufgabe, das Grundgesetz an aktuelle Anforderungen anzupassen, und die verschiedenen Parteien haben unterschiedliche Positionen zu den geplanten Änderungen.

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