B\u00e4ckerei\u00f6ffnungszeiten an Ostern in NRW
Am Fronleichnam gelten besondere \u00d6ffnungszeiten f\u00fcr B\u00e4ckereien in Nordrhein-Westfalen (NRW). Laut dem Laden\u00f6ffnungsgesetz NRW d\u00fcrfen B\u00e4ckereien an Sonn- und Feiertagen ge\u00f6ffnet sein und Back- sowie Konditorwaren verkaufen.
Allerdings gibt es Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr bestimmte Feiertage wie Ostermontag und \u00e4hnliche Tage. An diesen Tagen d\u00fcrfen B\u00e4ckereien generell nicht \u00f6ffnen. B\u00e4cker-Filialen m\u00fcssen daher individuelle \u00d6ffnungszeiten beachten.
Eine Ausnahme von den Einschr\u00e4nkungen des Laden\u00f6ffnungsgesetzes NRW bilden Bahnh\u00f6fe, Flugh\u00e4fen und Tankstellen. Diese d\u00fcrfen uneingeschr\u00e4nkt an allen Feiertagen \u00f6ffnen. Somit sind sie f\u00fcr den Verkauf von Back- und Konditorwaren nicht an die \u00d6ffnungszeitenregelungen des Feiertagsgesetzes gebunden.