Vorsicht vor Haustürgeschäft: Verlockende Angebote in Reichweite

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Thomas Fischer
Thomas Fischer
Thomas Fischer ist ein versierter Journalist, der sich auf Politik und Wirtschaft konzentriert. Mit seiner präzisen Schreibweise und seinem umfassenden Wissen bereichert er die Berichterstattung des Ruhrpott Kurier.

Verbraucherschutz gegen Haustürgeschäfte: Forderung nach Verlängerung der Widerrufsfrist auf 30 Tage und Bestätigungspflicht am Telefon.

Die Verbraucherzentrale warnt vor den Risiken von Haustürgeschäften und fordert Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher. Aktuell beträgt die Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften 14 Tage, doch die Verbraucherzentrale plädiert für eine Verlängerung auf 30 Tage, um Verbrauchern mehr Zeit zur Überlegung und Prüfung zu geben.

Im vergangenen Jahr gingen über 6600 Beschwerden über Haustürgeschäfte ein, was die zunehmende Besorgnis über diese Verkaufsmethode unterstreicht. Eine aktuelle Telefonumfrage ergab, dass 73 Prozent der Befragten die 30-tägige Widerrufsfrist befürworten.

Ein aktuelles Positionspapier der Verbraucherzentrale sieht langfristige Verträge als Mittel zum Schutz vor Kostenfallen vor. Als Lösungsansätze werden die Verlängerung der Widerrufsfrist, die Bestätigungspflicht am Telefon und die Begrenzung der Vertragslaufzeit auf ein Jahr vorgeschlagen.

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