Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Genehmigung der deutschen Hilfen für Condor nicht rechtmäßig war. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, was nicht geschehen ist. Die Hilfen waren gewährt worden, nachdem der Mutterkonzern Thomas Cook 2019 in die Pleite gerutscht war. Deutschland hatte Condor mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet. Die Rettungshilfen wurden von der EU-Kommission im Jahr 2021 genehmigt, aber eine Klage von Ryanair führte zur Annullierung der Genehmigung.
Wichtige Details und Fakten:
- Deutschland hatte Condor 2019 mit einem Kredit gerettet, während die EU-Kommission das Vorhaben 2021 genehmigte.
- Die Annullierung der Genehmigung erfolgte aufgrund einer Klage von Ryanair, die eine Verletzung der Verfahrensrechte geltend machte.
- Ryanair konnte die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden.
Die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union stellt die Rechtmäßigkeit der deutschen Hilfen für Condor in Frage und zeigt die Bedeutung eines formalen Prüfverfahrens durch die EU-Kommission bei staatlichen Beihilfen.