Sonntag, 08.09.2024

Wie EU-Ausländer in Deutschland an der Europawahl teilnehmen können

Tipp der Redaktion

Lukas Hoffmann
Lukas Hoffmann
Lukas Hoffmann ist ein erfahrener Wirtschaftsjournalist, der komplexe Sachverhalte verständlich und ansprechend aufbereitet.

EU-Bürger in Deutschland haben die Möglichkeit, an der Europawahl teilzunehmen, indem sie sich vorab registrieren. Die Frist für die Registrierung rückt näher und der Wahltag in Deutschland ist der 9. Juni. Wahlberechtigt sind EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Land leben und weder in Deutschland noch in ihrem Heimatland von der Wahl ausgeschlossen sind.

Der Registrierungsprozess für EU-Bürger kann automatisch oder durch Einreichung eines Antrags bei der örtlichen Gemeinde erfolgen – unabhängig aus welchem Land sie kommen. Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 19. Mai 2024. Es ist wichtig, dass EU-Bürger diese Fristen und Wählbarkeitskriterien kennen, um ihr Wahlrecht bei der Europawahl ausüben zu können.

EU-Bürger können wählen, ob sie deutsche Abgeordnete für das Europäische Parlament oder Abgeordnete ihres Heimatlandes wählen möchten. Sie können sich jedoch nicht im deutschen Wählerverzeichnis registrieren lassen, wenn sie Abgeordnete ihres Heimatlandes wählen möchten. Dies bedeutet, dass sie ihre Wahlpräferenzen und die entsprechenden Registrierungsanforderungen sorgfältig abwägen müssen.

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