Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung f\u00fcr unzureichend und mit methodischen M\u00e4ngeln kritisiert. Das Urteil fordert die Bundesregierung auf, nachzubessern und deutet auf eine erhebliche L\u00fccke zwischen den Klimazielen und den Ma\u00dfnahmen des Programms hin.
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kritisiert. Die kritisierten Methoden und unrealistischen Annahmen des Programms wurden als mangelhaft eingestuft. Das Gericht fordert die Bundesregierung auf, das Programm zu \u00fcberarbeiten und nachzubessern, da es die Klimaziele nicht ausreichend erf\u00fcllt.
Es wurde festgestellt, dass eine erhebliche L\u00fccke zwischen den Klimazielen und den Ma\u00dfnahmen des Programms besteht.
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass Klimaschutzma\u00dfnahmen konkret, belastbar und messbar sein m\u00fcssen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Klimaschutz zu verst\u00e4rken, da das bestehende Programm nicht ausreicht, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Die Ampel-Koalition sieht das Urteil als Signal, den Klimaschutz-Kurs beizubehalten und auszubauen.