Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in zwei Eilverfahren bestätigt, dass Parteimitglieder der AfD keine Waffen besitzen dürfen. Diese Maßnahme erging aufgrund der Einstufung der AfD als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich auf den 13. Mai 2024, als die AfD offiziell in diese Kategorie eingestuft wurde. Eine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung führt laut dem Gericht zu waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit.
Kritisiert wurden innerhalb der AfD hetzerische Äußerungen und einschüchternde Verhaltensweisen, die zu der Anordnung der Waffenabgabe für Parteimitglieder führten. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass das Verhalten einiger AfD-Mitglieder nicht ausreichend distanziert von verfassungsfeindlichen Bestrebungen war. Diese Entscheidung deutet auf weiterhin anhaltende Kontroversen und Gerichtsverfahren hin, die die Partei begleiten.