Eine Expertenkommission hat empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, was zu kontroversen Diskussionen innerhalb der FDP geführt hat. Die aktuelle Regelung wird als ’nicht haltbar‘ für die Frühphasen der Schwangerschaft angesehen.
Die Empfehlung der Expertenkommission, Schwangerschaftsabbrüche gesetzlich außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, stößt bei der FDP auf Bedenken. Die Partei argumentiert, dass kein Handlungsbedarf bestehe, da sie den bestehenden gesellschaftlichen Konsens unterstütze. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase als unzureichend angesehen wird. Es wird zudem auf das hohe Risiko einer Änderung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs hingewiesen, das vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Die Versorgungssituation für schwangere Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, wird als kritisch betrachtet.
Die Diskussion innerhalb der Koalition zeigt, dass es keine Einigkeit darüber gibt, wie auf die Empfehlungen der Expertenkommission reagiert werden soll. Angesichts der weit entfernten Bundestagsmehrheit für eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode wird auch über eine mögliche fraktionsübergreifende Initiative im Parlament diskutiert.