Das Selbstbestimmungsgesetz tritt ab dem 1. November in Deutschland in Kraft und markiert einen historischen Meilenstein für die Grundrechte. Es erlaubt Menschen, ihr Geschlecht eigenständig zu bestimmen, was besonders für trans-, inter- und non-binäre Personen von großer Bedeutung ist.
Bisher waren die Prozesse zur Änderung des Geschlechtseintrags und Namensänderungen teuer und demütigend. Mit dem neuen Gesetz soll diese Hürde beseitigt werden. Trotzdem gibt es Misstrauen in bestimmte Regelungen, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung.
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, darunter fällt die Nichtanwendung auf Geflüchtete und Staatenlose. Zudem benötigen Minderjährige die Einwilligung ihrer Eltern, um ihre geschlechtliche Selbstbestimmung ausüben zu können.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird als wichtiger queerpolitischer Meilenstein angesehen, jedoch wird betont, dass weiterhin Feinschliff und verbesserte Regelungen erforderlich sind, insbesondere in Bezug auf Ausnahmen und die Einwilligung von Minderjährigen.