Seit dem 19. März 2019 sind Halterinnen und Halter älterer Führerscheine gesetzlich verpflichtet, diese innerhalb gestaffelter Fristen umzutauschen. Ziel ist, dass alle in Deutschland ausgegebenen Führerscheine spätestens zum 19. Januar 2033 dem einheitlichen EU-Muster entsprechen. Die Fristen sind in Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung FeV geregelt.
Fristen im Überblick
Für die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine in grau und rosa gelten die Fristen gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Besitzerinnen und Besitzer. Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 galt die Frist 19. Januar 2022. Für 1959 bis 1964 ist der Stichtag 19. Januar 2023. Für 1965 bis 1970 ist der Umtausch bis zum 19. Januar 2024 vorzunehmen, für 1971 oder später gilt der 19. Januar 2025.
Die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegebenen unbefristeten Kartenführerscheine werden nach Ausstellungsjahr umgetauscht. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter der Ziffer 4a. Wer einen Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 lautet der Stichtag 19. Januar 2027, für 2005 bis 2007 der 19. Januar 2028. Für das Ausstellungsjahr 2008 gilt der 19. Januar 2029, 2009 der 19. Januar 2030, 2010 der 19. Januar 2031, 2011 der 19. Januar 2032 und 2012 bis 18. Januar 2013 der 19. Januar 2033.
Ablauf und Formalitäten
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. Es wird empfohlen, frühzeitig einen OnlineTermin zu vereinbaren, um Fristengpässe zu vermeiden. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein sowie ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto. Fotos von privaten Fotodienstleistern können aus technischen Gründen nicht akzeptiert werden. Zulässig sind Papierfotos oder digitale Bilder, wenn sie an den im Bürgeramt aufgestellten Fotoautomaten erstellt wurden.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,80 Euro. Darin sind 6,30 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei enthalten. Auf Wunsch ist gegen Aufpreis eine Expresslieferung bei persönlicher Abholung möglich. In diesem Fall betragen die zusätzlichen Kosten 31,60 Euro und der Direktversand entfällt.
Wirkung und Hinweise für Betroffene
Der gestaffelte Zeitplan dient der abgestuften Umsetzung einer EUweiten Vorgabe zur Vereinheitlichung der Führerscheine. Betroffene sollten prüfen, zu welcher Gruppe ihr Dokument gehört und gegebenenfalls frühzeitig einen Termin vereinbaren. Bei offenen Fragen steht die örtliche Führerscheinstelle als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
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