Osterfeuer gelten in Bochum als zulässiges Brauchtum, für das in der Regel keine Sondergenehmigung durch die Stadtverwaltung erforderlich ist. Voraussetzung ist die Zustimmung des Eigentümers der Fläche. Zugleich weist die Stadt auf Einschränkungen hin, die dem Schutz Dritter und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Rechtslage und Termine
Nach Auskunft der Stadt werden Osterfeuer traditionell von Vereinen, Kindergärten und kirchlichen Einrichtungen abgebrannt. Zulässig sind sie an vier Tagen: am Gründonnerstag, am Samstag vor Ostern, am Ostersonntag und am Ostermontag. Eine besondere Erlaubnis seitens der Stadtverwaltung ist demnach nicht notwendig, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer der Fläche zustimmt.
Gleichzeitig betont die Stadt, dass andere Personen durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden dürfen. Bei feuchter Witterung oder starkem Wind sollte auf das Abbrennen verzichtet werden, da dann ein erhöhtes Risiko besteht, dass Rauch in benachbarte Wohn- und Schlafräume eindringt.
Sicherheitsmaßnahmen vor Ort
Die Stadt empfiehlt, ausschließlich trockene und unbehandelte Hölzer zu verwenden, etwa Buchen- oder Birkenscheite. Behandeltes Holz oder feuchtes Material erzeugt starken Rauch und erhöhte Emissionen. Die Feuerstelle sollte in ihrer Fläche etwa ein mal ein Meter nicht überschreiten, das Brennmaterial nicht höher als einen Meter aufgeschichtet werden und das Feuer nicht länger als zwei Stunden brennen.
Während des Abbrennens muss die Feuerstelle ständig beobachtet werden. Ausreichend Löschmaterial, zum Beispiel ein Feuerlöscher, sollte bereitstehen. Außerdem ist die allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr zu beachten.
Tier- und Umweltschutz sowie Verbote
Der Holzhaufen eines Osterfeuers wird häufig von Tieren als Unterschlupf genutzt. Die Stadt rät deshalb, das Holz am Tag des Abbrennens noch einmal umzuschichten, damit sich Tiere rechtzeitig zurückziehen können. Das Verbrennen von Abfällen ist ausdrücklich untersagt. Wer pflanzliche oder andere Abfälle bei einem Osterfeuer verbrennt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Weitere Fragen zum Thema beantwortet die Stadtverwaltung Bochum telefonisch unter 0234 910 14 06.
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