Das nordrhein westfälische Umweltministerium hat im Köllnischen Wald in Bottrop ein Wildnisentwicklungsgebiet von fast 50 Hektar ausgewiesen. Die Entscheidung, die in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima, dem Regionalverband Ruhr und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW getroffen wurde, soll den regionalen Biotopverbund stärken.
Lage und Kooperation der Behörden
Das neue Gebiet grenzt unmittelbar an das nördlich gelegene Naturschutzgebiet Halde Schöttelheide, das die Stadt Bottrop im vergangenen Jahr per Satzung neu ausgewiesen hat. Nach Angaben der beteiligten Stellen ergänzen sich beide Schutzgebiete und tragen gemeinsam zur Vernetzung von Lebensräumen im Ruhrgebiet bei. Während Wildnisentwicklungsgebiete häufig in den Kernzonen von Nationalparks zu finden sind, kommt nach Auffassung der Behörden auch kleineren Flächen wie im Köllnischen Wald eine besondere Bedeutung zu.
Freizeitnutzung und Wege bleiben erhalten
Die Stadt betont, dass die Festsetzung nicht mit Einschränkungen für die übliche Freizeitnutzung verbunden ist. Der Technische Beigeordnete Klaus Müller machte deutlich, dass die Menschen den Köllnischen Wald weiterhin wie gewohnt nutzen können. Das bestehende Netz an Radwegen, Fußwegen und Reitwegen bleibe vollständig erhalten und könne im bisherigen Umfang weiter genutzt werden. Die Wege wurden ausdrücklich von der Festsetzung als Wildnisentwicklungsgebiet ausgenommen.
Bedeutung für Arten und Ökosysteme
Nach Einschätzung der Behörden schafft das Gebiet Lebensräume für seltene und gefährdete Arten. Ein hoher Anteil an Totholz und Altholzbestände, die ohne forstwirtschaftliche Nutzung verbleiben, fördere Pilze, Insekten, Vögel und Fledermäuse. Zudem sei die natürliche Dynamik des Waldes wichtig für ökologische Leistungen wie die Reinigung von Boden, Wasser und Luft sowie für den Schutz vor Erosion und Hochwasser.
Als Grundlage für das Konzept nennen die Beteiligten die Regionale Biodiversitätsstrategie für das Ruhrgebiet, die der Regionalverband Ruhr im Jahr 2022 beschlossen hat.
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