In Deutschland besteht die Möglichkeit, etwa 30 Milliarden Euro von Banken zurückzufordern, die in illegale Cum-Cum-Aktiendeals involviert waren. Trotz dieser potenziell enormen Summe verlaufen die Ermittlungen in diesem Fall schleppend. Die Finanzlobby behindert die Aufklärung der Cum-Cum-Fälle erheblich, was die Rückholung der Steuergelder erschwert.
Bisher hat Deutschland nur einen Bruchteil der geschätzten Steuerschäden aus den illegalen Geschäften erhalten. Bundesländer wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg konnten bereits einige Fälle abschließen und Geld zurückerlangen. Es wird jedoch kritisiert, dass die neue Bundesoberbehörde sich nicht mit Cum-Cum-Fällen befassen wird.
Eine ehemalige Oberstaatsanwältin äußerte Bedenken darüber, dass die Finanzverwaltung und Ermittlungsbehörden in Deutschland nicht ausreichend stark sind, um die Cum-Cum-Geschäfte systematisch zu verfolgen. Dies wirft ein Licht auf die mangelnde Effektivität bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität im Vergleich zu anderen Deliktbereichen.
Die bisherige Entwicklung der Ermittlungen und der Rückforderung der Steuergelder bei den illegalen Cum-Cum-Deals in Deutschland stößt auf Unzufriedenheit. Es wird deutliche Kritik an der mangelhaften Aufarbeitung und Verfolgung dieser Geschäfte sowie am Umgang der Behörden mit Finanzdelikten im Vergleich zu anderen Formen von Kriminalität geübt.