Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte gilt, wurde zu acht Jahren Haft und acht Jahren drei Monaten wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Das rechtskräftige Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden gegen Berger. Zusätzlich wurde die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen angeordnet. Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte am Landgericht Bonn sind noch im Gange.
Die Verurteilungen und die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof zeigen die Konsequenzen für Bergers Rolle bei den Cum-Ex-Geschäften. Es wird deutlich, dass er für seine Taten zur Verantwortung gezogen wird und mit einer längeren Haftstrafe rechnen muss.