Das Verwaltungsgericht Köln hat der Stadt Köln eine Frist zur Umsetzung gerichtlicher Vorgaben zum nächtlichen Lärmschutz am Brüsseler Platz gesetzt und ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro angedroht, falls das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht bis zum 15. Mai 2026 umgesetzt wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts datiert vom 5. März 2026 und trägt das Aktenzeichen 9 M 37/25.
Gericht sieht Pflicht zur Reduzierung gesundheitsschädigenden Lärms
Nach Auffassung des Gerichts hat die Stadt bislang nicht ausreichend wirksame Maßnahmen ergriffen, um die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und die Anwohnerinnen und Anwohner vor gesundheitsschädigendem Lärm zu schützen. In einem früheren Beschluss vom 28. September 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht bereits festgestellt, dass am Brüsseler Platz regelmäßig Pegel oberhalb von 60 dB(A) auftreten, die als gesundheitsschädigend gelten. Lärmmessungen aus Mai und Juli 2025 hätten gezeigt, dass die Grenzwerte weiterhin nicht eingehalten wurden.
Das Verwaltungsgericht betonte, die Festsetzung eines Zwangsgeldes wäre bereits jetzt möglich gewesen. Die eingeräumte Frist bis Mitte Mai berücksichtigt unter anderem, dass die Stadtverwaltung derzeit an einer ordnungsbehördlichen Verordnung arbeitet, mit der sie die gerichtlichen Vorgaben rechtssicher umsetzen will.
Stadtverwaltung plant Alkoholverbot rund um den Platz
Die Verwaltung hat eine ordnungsbehördliche Verordnung für den Bereich des Brüsseler Platzes vorbereitet, die ein Alkoholkonsumverbot und ein Verbot des Mitführens von Alkohol ab 21 Uhr vorsieht. Ziel der Regelung ist es, die Lärmbelastung so zu senken, dass der maßgebliche Wert von 60 dB(A) in der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr eingehalten wird. Der Rat der Stadt Köln soll am 19. März 2026 über die Verordnung entscheiden.
Bislang galt das Alkoholverbot über eine Allgemeinverfügung. Nach Darstellung der Verwaltung ist eine ordnungsbehördliche Verordnung das geeignetere und rechtssichere Instrument nach dem Landes-Immissionsschutzrecht, weil sie eine langfristige Grundlage schafft und Verstöße effektiver im Bußgeldverfahren geahndet werden können. Die geplante Verordnung soll zunächst ohne zeitliche Befristung gelten, kann aber bei neuen Erkenntnissen überprüft und angepasst werden.
Weitere Messungen und mögliche Folgen
Parallel zur geplanten Verordnung will die Stadt weitere Lärmmessungen am Brüsseler Platz durchführen lassen. Die Ergebnisse sollen noch vor Ablauf der vom Verwaltungsgericht gesetzten Frist am 15. Mai 2026 vorliegen. Auf dieser Grundlage will die Verwaltung bewerten, ob die Maßnahmen ausreichen oder ob weitergehende Schritte erforderlich sind.
Das Verwaltungsgericht hat bislang nur die Androhung eines Zwangsgeldes ausgesprochen. In welchem Umfang künftig Zwangsgelder tatsächlich festgesetzt werden könnten, nennt der Beschluss nicht. Entscheidend ist dem Gericht zufolge, dass die Maßnahmen zu einer Reduzierung der Lärmimmissionen unterhalb von 60 dB(A) führen. Die Stadt erklärt, sie verfolge das Ziel, die gerichtlichen Vorgaben fristgerecht und verhältnismäßig umzusetzen.
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